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Durch Ihre einmalige oder regelmäßige Spende können Sie unsere Arbeit als Verband oder unmittelbar unsere Mitgliedseinrichtungen unterstützen.

 

Unser Verband dient laut aktuellem Bescheid des Finanzamtes für Körperschaften I vom 24.02.2006 (StNr 27/671/54467) ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken.

 

Ihre Spende ist gemäß §10b EStG, §9 Abs. 1 Nr2 KStG und §9 Nr.5 GewStG abzugsfähig.

 

Sie möchten sich am Aufbau eines Kapitalstocks beteiligen, der auch über Ihr eigenes Leben hinaus kontinuierlich der Förderung von Abenteuerspielplätzen und Kinderbauernhöfen dient?

 

Lassen Sie Ihren Stiftungsfantasien Flügel wachsen und setzen Sie sich zur konkreten Umsetzung mit uns in Verbindung

 

Kontaktperson: Maritta Giermann 

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